Unser Therapieangebot im Überblick
Wie ist die Bezahlung geregelt?
Bei gesetzlich Versichertern sind alle physiotherapeutischen Übungen und Therapieformen im Heilmittelkatalog aufgeführt. Die hierfür anfallenden Kosten und deren Abrechnung sind vertraglich zwischen den Krankenkassen und den Verbänden der Leistungserbringer (Praxis) geregelt. Den Hauptanteil der Kosten für die Behandlung werden von seiner Krankenkasse nach Einreichung des Rezeptes direkt an den Leistungserbringer (Praxis) erstattet. Der Patient zahlt lediglich den gesetzlich vorgesehenen Eigenanteil:
· eine Zuzahlung von 10% des Rezeptwertes und
· für jedes Rezept die Rezeptgebühr von 10 € Euro.
Bei Privat- oder Beihilfeversicherten Patienten kommt der Behandlungsvertrag direkt zwischen dem Leistungserbringer und dem Patienten zustande. Hierfür schließen wir gemeinsam mit Ihnen zu Beginn der Behandlung eine Honorarvereinbarung über die verordneten Heilmittel ab. Nach Abschluss der Behandlung erhalten Sie eine Rechnung von der Praxis. Diese können SIe dann bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung gemäß Ihres Versicherungsvertrages einreichen. Bitte beachten Sie, dass die Erstattungsbeträge zum Teil unter unseren Preisen liegen.