Liebe Patienten,
da es bei den Rezepten unterschiedliche Fristen und besondere Formalitäten einzuhalten gilt, bitten wir Sie die nachfolgenden Hinweise zu beachten.
Zudem benötigen wir Ihre Rezeptdaten (Original, per Email oder per Fax) mindestens 3 Tage vor Ihrem ersten Behandlungstag bei uns im Haus zur Überprüfung. Liegt uns Ihr Rezept zum Termin nicht vor, müssen wir Ihnen den jeweiligen Termin privat in Rechnung stellen.
Für Versicherte bei allen gesetzlichen Krankenkassen:
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Vereinbaren Sie möglichst zeitnah nach dem Erhalt eines Kassenrezeptes für Physiotherapie/Krankengymanstik Ihre Termine. Nach den im Moment gültigen Fristen muss das Rezept innerhalb 28 Tage ab dem Tag der Ausstellung begonnen werden. Der Arzt kann sogar einen dringlichen Behandlungsbedarf (innerhalb 14 Tage) anordnen. Werden diese Fristen nicht eingehalten, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.
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Zwischen den Terminen dürfen maximal 14 Kalendertage Behandlungsunterbrechung sein. Bei Aufenthalten im Krankenhaus oder in einer Reha bitte wir Sie, uns die Termine genau mitzuteilen. Längere Unterbrechungen müssen vom Arzt genehmigt werden. Bei Urlaub oder Krankheit gilt eine Ausnahme, die wir allerdings auf dem Rezept dokumentieren müsssen.
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Zur Terminvereinbarung ist es immer gut, Ihren persönlichen Terminkalender dabei zu haben.
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Beachten Sie Ferienzeiten und Feiertage.
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Um Wartezeiten zu vermeiden ist eine Terminvereinbarung am Telefon zu unseren Öffnungs- und Bürozeiten die beste Lösung. Auch wenn das Telefon gerade besetzt ist, hinterlassen Sie einfach Ihre Rufnummer auf unserem Anrufbeantworter - wir melden uns sobald es uns möglich ist.
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Natürlich können Sie uns ein Kontaktformular mit Ihren Wunschterminen schicken. Wir werden versuchen etwas Passendes für Sie zu finden und melden uns dann telefonisch zur Abstimmung bei Ihnen.
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Wenn Sie bereits Behandlungen bei uns haben, und ein weiteres Rezept bekommen, vereinbaren Sie bitte zeitnah Ihre Folgetermine. So vermeiden wir gemeinsam Behandlungslücken.
Für Versicherte mit BG-Rezepten:
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Die Behandlungen sind innerhalb einer Woche zu beginnen.
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Unterbrechungen müssen vom Arzt genehmigt werden.
Für Versicherte bei Privatkrankenkassen:
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Hier müssen Sie sich bitte bei Ihrer Kasse erkundigen, ob es dazu Fristen in Ihrem Vertrag gibt.
Ich bin verhindert, was muss ich tun?
Bitte beachten Sie weiterhin, dass Terminabsagen nur in dringenden Fällen, jedoch spätestens 24 Stunden vor der Behandlung erfolgen sollten (hierzu können Sie auch gerne unseren Anrufbeantworter besprechen). Andernfalls müssen wir Ihnen pro ausgefallende 10 Min. 10 € Ausfallgebühr in Rechnung stellen.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen zur Terminvereinbarung oder zu Ihrem Rezept persönlich - sprechen Sie uns einfach an.